Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen  

Mit Erteilung des Auftrags werden vom Besteller die nachfolgenden Bedingungen anerkannt.

2. Angebote  

Unsere Angebote sind für 6 Monate verbindlich, falls im Angebot nichts anderes angegeben ist. Bei Angeboten für Reparaturarbeiten oder Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Nachberechnung der tatsächlich entstandenen Kosten vor.

3. Bestellungen  

Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns bestätigt oder von unseren Sachbearbeitern angenommen ist. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, wenn vom Besteller noch längst fällige Forderungen zu begleichen sind.

4. Preise  

Die in unseren gültigen Preislisten aufgeführten Preise sind verbindlich. Preiserhöhungen infolge Preisaufschläge der Vorlieferanten sind erforderlich und werden weiter berechnet.

5. Lieferzeit  

Die angegebene Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Verzögerungen der Lieferzeit infolge unvorhergesehener Umstände können eintreten. Forderungen aus Lieferverzögerungen werden nicht anerkannt.

6. Lieferung und Versand  

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per LKW. Bahn, Spediteur, Paketdienst oder Post. Die Versandkosten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Besteller in Rechnung gestellt. Ab einem Nettoeinkaufswert von € 300,-- erfolgt der Versand innerhalb der BRD frachtfrei. Andere EU-Länder auf Anfrage. Für Sargmodelle ab 90 cm gilt eine Versandkostenpauschale von € 48,-- netto innerhalb der BRD unabhängig vom Einkauf weiterer Waren, andere EU-Länder auf Anfrage.

7. Verpackung  

Das Liefergut wird nach unserem Ermessen in handelsüblicher Weise verpackt. Die Verpackungskosten werden. wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, berechnet.

8. Zahlungsbedingungen  

Preisstellung und Berechnung erfolgen bei Versandbereitschaft oder Lieferung in Euro. Die Rechnungen sind zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen rein netto ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrags an zu Lasten des Bestellers und sind sofort zahlbar. An unbekannte Besteller kann gegen Nachname-Versand oder auch gegen Vorauskasse des Rechnungsbetrages geliefert werden. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Bei Bekannt werden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlungen seitens des Bestellers bieten z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellung und ähnliches sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungen mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit die Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt und von uns nicht bestritten sind.

9.Mängelrüge  

Voraussetzung für die Anerkennung einer Mängelanzeige ist die ordnungsgemäße und sorgfältige Warenkontrolle des Abnehmers. Eine Mängelhaftung wird grundsätzlich abgelehnt, wenn es sich um natürliche Abnutzung oder um Schäden handelt, die auf fehlerhafte Behandlung, übermäßige Belastung, ungeeignete Verwendung zurückzuführen sind. Der Mangelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrügen durch uns. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Lieferant nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Fehlerhafte Ware darf nicht weiter verarbeitet werden. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten unverzüglich bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Der Abnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate nachdem die Ware das Werk des Lieferanten verlassen hat.

10. Reparaturkosten  

Die Reparaturkosten, Fahrtzeit und Kilometergeld werden in Rechnung gestellt. Die Reparaturen, die auf Gewährleistung oder Garantie ausgeführt werden, müssen vorher von uns bestätigt werden. Die Reparaturen werden schnellstens durchgeführt. Jedoch unter Berücksichtigung der betrieblichen Möglichkeiten. Eine Pflicht der sofortigen Bereitstellung eines Monteurs besteht nicht.

11. Eigenturmsvorbehalt  

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet die Drittschuldner anzugeben und diesem Abtretung anzuzeigen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand  

Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen sind ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.

 

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