Geschäfts- und Lieferbedingungen |
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1.
Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Mit
Erteilung des Auftrags werden vom Besteller die nachfolgenden
Bedingungen anerkannt.
2.
Angebote
Unsere
Angebote sind für 6 Monate verbindlich, falls im Angebot nichts anderes
angegeben ist. Bei Angeboten für Reparaturarbeiten oder
Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Nachberechnung der tatsächlich
entstandenen Kosten vor.
3.
Bestellungen
Der
Auftrag gilt als erteilt, wenn er von uns bestätigt oder von unseren
Sachbearbeitern angenommen ist. Wir behalten uns vor, Aufträge
abzulehnen, wenn vom Besteller noch längst fällige Forderungen zu
begleichen sind.
4.
Preise
Die
in unseren gültigen Preislisten aufgeführten Preise sind verbindlich.
Preiserhöhungen infolge Preisaufschläge der Vorlieferanten sind
erforderlich und werden weiter berechnet.
5.
Lieferzeit
Die
angegebene Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Verzögerungen
der Lieferzeit infolge unvorhergesehener Umstände können eintreten.
Forderungen aus Lieferverzögerungen werden nicht anerkannt.
6.
Lieferung und Versand
Die
Lieferung erfolgt nach unserer Wahl per LKW. Bahn, Spediteur,
Paketdienst oder Post. Die Versandkosten werden, soweit nichts anderes
vereinbart ist, dem Besteller in Rechnung gestellt.
7.
Verpackung Das Liefergut wird nach unserem Ermessen in handelsüblicher Weise verpackt. Die Verpackungskosten werden. wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, berechnet.
8.
Zahlungsbedingungen
Preisstellung
und Berechnung erfolgen bei Versandbereitschaft oder Lieferung in Euro.
Die Rechnungen sind zu zahlen, wenn nicht anders vereinbart, ab
Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen rein netto ohne Abzug. Bei
Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der banküblichen
Zinsen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für
Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung der
Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen vom Tag der Fälligkeit
des Rechnungsbetrags an zu Lasten des Bestellers und sind sofort
zahlbar. An unbekannte Besteller kann gegen Nachname-Versand oder auch
gegen Vorauskasse des Rechnungsbetrages geliefert werden. Bei Annahme
von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus.
Bei Bekannt werden von Gründen, die Anlass zu berechtigtem Zweifel an
der weiteren Einhaltung der ordnungsgemäßen Zahlungen seitens des
Bestellers bieten z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende
Zahlungseinstellung und ähnliches sind wir berechtigt, noch nicht
erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzforderungen können hieraus nicht geltend gemacht werden.
Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus den
von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrags. Die Zurückhaltung von
Zahlungen oder die Aufrechnungen mit etwaigen Gegenansprüchen des
Bestellers ist nur dann zulässig, soweit die Gegenansprüche des
Bestellers rechtskräftig festgestellt und von uns nicht bestritten
sind.
9.Mängelrüge
Voraussetzung
für die Anerkennung einer Mängelanzeige ist die ordnungsgemäße und
sorgfältige Warenkontrolle des Abnehmers. Eine Mängelhaftung wird
grundsätzlich abgelehnt, wenn es sich um natürliche Abnutzung oder um
Schäden handelt, die auf fehlerhafte Behandlung, übermäßige
Belastung, ungeeignete Verwendung zurückzuführen sind. Der
Mangelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Zurückweisung der
Mängelrügen durch uns. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der
Lieferant nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche
des Abnehmers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Fehlerhafte Ware
darf nicht weiter verarbeitet werden. Die Feststellung solcher Mängel
muss dem Lieferanten unverzüglich bei erkennbaren Mängeln innerhalb
von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich
nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Der Abnehmer hat dafür
Sorge zu tragen, dass der Schaden so gering wie möglich gehalten wird.
Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate nachdem die Ware
das Werk des Lieferanten verlassen hat.
10.
Reparaturkosten
Die
Reparaturkosten, Fahrtzeit und Kilometergeld werden in Rechnung
gestellt. Die Reparaturen, die auf Gewährleistung oder Garantie ausgeführt
werden, müssen vorher von uns bestätigt werden. Die Reparaturen werden
schnellstens durchgeführt. Jedoch unter Berücksichtigung der
betrieblichen Möglichkeiten. Eine Pflicht der sofortigen Bereitstellung
eines Monteurs besteht nicht.
11.
Eigenturmsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an den Lieferanten ab. Der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nachkommt. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet die Drittschuldner anzugeben und diesem Abtretung anzuzeigen.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern die Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen sind ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers zu klagen. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
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